"Das Auto hat keine Zukunft, ich setze aufs Pferd!" (Wilhelm II.)
Wäre diese Vorhersage richtig gewesen, so wäre der Dauerbrenner der Juristerei immer noch der Pferdekauf. Dass der deutsche Kaiser seinerzeit jedoch offensichtlich irrte, erkennt man daran, dass jeden Tag durchschnittlich 6.196,41 Auto-Unfälle (Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland) auf Deutschlands Straßen geschehen. Und mindestens die Hälfte der Geschädigten schafft es nach vorsichtiger Schätzung nicht, ihre Rechte durchzusetzen und den grundsätzlich zustehenden Schadensersatz zu realisieren.
Dies hat mehrere Gründe. Zum einen wird oft nach einem Unfall darauf verzichtet, sich um ausreichende (unabhängige) Zeugen zu kümmern. Vermeiden Sie diesen Kardinalsfehler!! Sprechen Sie alle anwesenden Menschen an, ob Sie etwas beobachten konnten. Sichern Sie sich Ihre Zeugen. Schreiben Sie die Adressen auf. Ein paar nette Worte können Wunder bewirken, um auch den unwilligsten Menschen zur bereitwilligen Hilfe zu überzeugen. Nichts ist gefährlicher, als später vor Gericht keinen Zeugen präsentieren zu können.
Und auch wenn am Unfallort noch alles klar erscheint und die Gegenseite ein Alleinverschulden einräumt, das Einschalten der Polizei daher unnötig ist, kommt das böse Erwachen wenige Tage später, wenn die Haftpflichtversicherungen sich der Angelegenheit annehmen. Besonders auf die Bewertung der Aussichten Ihrer Schadensersatzforderung vor Gericht geschulte Sachbearbeiter sorgen dafür, dass aus einem Alleinverschulden der Gegenseite plötzlich ein Mitverschulden zu 50 % wird. Ohne ausreichende Rechtskenntnisse der deutschen Zivilprozessordnung sind Sie aufgeschmissen. Nutzen Sie unser Wissen, um vor unliebsamen Überraschungen gewappnet zu sein.
Besondere Vorsicht gilt hier vor dem sogenannten Schadensmanagement der Haftpflichtversicherungen: Zunächst wird eine zügige Erledigung durch die gegnerische Versicherung in Aussicht gestellt, um zu vermeiden, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Dann folgt das Warten. Später erfolgt schließlich nach mehreren Mahnungen und zahllosen Telefonaten eine Teilregulierung Ihres Schadens, da die Werkstattkosten Ihrer Vertrauenswerkstatt plötzlich die durch den Sachverständigen der Versicherung ermittelten Kosten übersteigen. Und was bleibt, sind weitere Monate voller Ärger…Und am Ende die Erkenntnis: "Wäre ich nur gleich zum Rechtsanwalt gegangen…"
Vermeiden Sie, dass die gegnerische Versicherung die Regulierung Ihres Schadens (Bemerken Sie den Widerspruch?!) übernimmt. Zahlreiche, Ihnen zustehende Rechte (Mietwagen, Nutzungsausfall, Auslagenkostenersatz, Beweissicherung, und, und, und) werden von keiner Versicherung der Welt freiwillig berücksichtigt und ggf. ausgeglichen.
Und übrigens: Wussten Sie, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach einem Verkehrsunfall außer in absoluten Bagatellfällen (Schaden bis 300,00 Euro) grundsätzlich ohne wenn und aber, und insbesondere auch von deutschen Gerichten als absolut gerechtfertigt angesehen wird? Für Sie bedeutet dies, dass die gegnerische Versicherung Ihnen die Rechtsanwaltskosten im Rahmen des Verschuldens voll übernehmen muss. Schaffen Sie Waffengleichheit!!! Wenden Sie sich im Falle eines Verkehrsunfalls sofort an uns!!!
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