Dem Erbrecht wird seit Menschengedenken besonderes Interesse zuteil, geht es doch um Familien(-probleme), Geld, Macht, Reichtum, bisweilen um Verbrechen, Intrigen, Hass, Leidenschaft, Liebe und Ehre. Alles Dinge, die jeden abendfüllenden Spielfilm ausmachen. Als Rechtsanwalt im Erbrecht sind wir zum Einen Berater, um den Willen unserer Mandanten möglichst sicher und sinnvoll umzusetzen. Zum Anderen stehen wir jedoch auch nach dem Erbfall und bei anstehenden Erbauseinandersetzungen unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Viele Mandate drehen sich um die Frage, wie man ein gutes, rechtlich sicheres und spätere Auseinandersetzungen unter den Erben vermeidendes Testament abfasst und welche Spielräume zur Verwirklichung des gewünschten Resultats bestehen. In solchen Fällen arbeiten wir eng mit den Mandanten zusammen und formulieren im Endeffekt die gewünschte letztwillige Verfügung.
Gerade Ehegatten mit Kindern und nicht unerheblichem Vermögen oder aber Grundstückseigentum sollten sich rechtzeitig Gedanken über die Situation nach dem Ableben machen. Das in Deutschland häufig benutzte sogenannte "Berliner Testament" oder aber selbstverständlich andere Verfügungen können viel dazu beitragen, dass man die Nachkommen nicht noch neben dem Todesfall mit Erbschaftsstreitereien belastet.
Auch wenn nicht direkt zum Erbrecht gehörend, können auch Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen viel dazu beitragen, in familiären Notsituationen den verbleibenden Handelnden die nötige Unterstützung durch gute Vorabplanung zukommen zu lassen. Auch hier arbeiten wir eng mit unseren Mandanten zusammen, um hilfreiche Vollmachten und Muster zu entwerfen.
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