Trotz einiger Bemühungen gibt es bis heute kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, sondern eine Vielzahl an verschiedenen, teils sehr kurzen Gesetzen (Teilzeitbefristungsgesetz, BGB, Arbeitszeitgesetz,...), die das Arbeitsrecht zu einer leicht unüberschaubaren Tätigkeit für den ungeübten Nichtjuristen werden lassen. Daneben unterliegt das Arbeitsrecht einer starken politischen und gesellschaftlichen Wandelung - gerade im Arbeitsrecht finden daher viele Änderungen nicht nur durch Gesetzesänderungen, sondern auch durch die herrschende Rechtssprechung der deutschen Arbeitsgerichte statt.
Unsere Tätigkeit ist im Arbeitsrecht vor allem auf die Vertretung von Arbeitsnehmern und Arbeitgebern im Bereich des individuellen Arbeitsrechts gerichtet, ohne aber natürlich den Blick auf tarifvertragliche Regelungen zu verlieren.
Für den Arbeitnehmer ergeben sich (neben seiner sowieso meist schwächeren Position) gegen den Arbeitsgeber viele Probleme für den Fall einer Kündigung. Aber auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können sich Fragen stellen, wie z.B.
Der Arbeitgeber auf der anderen Seite ist oft mit einzelnen Mitarbeitern unzufrieden und möchte eine sichere Kündigung erreichen. Auch besteht oft das Bedürfnis nach rechtlich haltbaren, aber vorteilhaften Arbeitsverträgen, die wir gerne unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage entwerfen.
Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst daher vor allem die rechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowohl außergerichtlich als natürlich auch im Ernstfall eines gerichtlichen Prozesses. Wir sichern Ihre Rechte, stehen Ihnen unterstützend zur Seite und vertreten Sie umfassend in allen arbeitsrechtlichen Punkten.
Daneben überprüfen wir gerne Arbeitsverträge oder Zeugnisse, ob diese den gesetzlichen Regeln entsprechen.
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