Zum heutigen 11.06.2010 tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die insbesondere Onlineshop-Betreiber unbedingt berücksichtigen sollten. Denn mit Einführung des "Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" tritt auch eine neue Widerrufsbelehrung in Kraft.
Da der Gesetzgeber eine Übergangsfrist nicht vorgesehen hat, sollten schnellstens alte Widerrufsbelehrungen angepasst werden. Wer noch die "alte" Belehrung benutzt, riskiert Abmahnungen sowie die Unwirksamkeit der benutzten Widerrufsbelehrung.
Für unsere Mandanten halten wir
hier (Widerrufsbelehrung) oder unter dem Menüpunkt "Service" das Muster für die
neue Widerrufsbelehrung zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass die Belehrung in jedem Fall an die
konkrete Nutzung angepasst werden muss. Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, steht Ihnen unsere Kanzlei
gerne zur Verfügung.
Denken Sie daran: Am kommenden Wochenende (18.06.2010 bis 20.06.2010) ist Heusteigviertelfest - Das Stadtteilfest für jung und alt inmitten des wunderschönen Stuttgarter Südens.
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